Mensch-Computer-Interaktion
- 1. Semester
- 2. Semester
- 3. Semester
- 4. Semester
- Wahlpflichtveranstaltungen
- Veranstaltungsspezifische Hinweise
Hinweise
Prinzipiell kann der Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion als Masterstudiengang Medieninformatik mit Anwendungsfach Mensch-Maschine-Interaktion verstanden werden. Es bestehen folgende Unterschiede zu den anderen Medieninformatik Masterstudiengängen mit Anwendungsfach: Die Vorlesungen Mensch-Maschine-Interaktion II und Informationsvisualisierung werden zu Pflichtveranstaltungen. MMI II behandelt dabei fortgeschrittene Formen der Mensch-Maschine-Interaktion, wie interaktive Oberflächen, instrumentierte Umgebungen und Augmented Reality. Des Weiteren kommen zwei Design-Workshops hinzu, welche die logische Fortsetzung von "Interaction Design", "Concept Development" und "Projektkompetenz Multimedia" (Industriebezug) aus dem Bachelorstudiengang bilden. Der klare Informatikbezug bleibt im Wort "Computer" statt "Maschine erhalten".
Das Masterprogramm kann sowohl im Sommer- als auch Wintersemester begonnen werden. Viele Veranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten, daher ist man sehr flexibel bei der Belegung der Veranstaltungen. Die Stundenplanvorschläge hier sollen eine Übersicht über die Veranstaltungen geben, die im Laufe des Masterstudiums belegt werden müssen.
Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem Studenten steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei hilft auch die offizielle Modulübersicht.
SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).
ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.
1. Semester
(27 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)
Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren | Seminar + Praktikum | 2 + 4 | 6 |
Mensch-Maschine-Interaktion II | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Design Workshop I | Praktikum | 6 | 6 |
Wahlpflichtveranstaltung | variabel | 5 | 6 |
Wahlpflichtveranstaltung | variabel | 5 | 6 |
2. Semester
(20 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)
Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
Seminar zu Themen der Medieninformatik | Seminar | 2 | 6 |
Praktikum zu fortgeschrittenen Themen der Informatik I | Einzel- oder Gruppenpraktikum | 2 | 6 |
Design Workshop II | Praktikum | 6 | 6 |
Wahlpflichtveranstaltung | variabel | 5 | 6 |
Wahlpflichtveranstaltung | variabel | 5 | 6 |
3. Semester
(20 Semesterwochenstunden, 30 ECTS-Punkte)
Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
Seminar persönliche und soziale Kompetenz für Master | Seminar | 3 | 6 |
Praktikum zu fortgeschrittenen Themen der Informatik II | Einzel- oder Gruppenpraktikum | 2 | 6 |
Informationsvisualisierung | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Wahlpflichtveranstaltung | variabel | 5 | 6 |
Wahlpflichtveranstaltung | variabel | 5 | 6 |
4. Semester
(30 ECTS-Punkte)
Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
Masterarbeit | Abschlussarbeit | 25 | |
Disputation | Mündliche Prüfung | 5 |
Wahlpflichtveranstaltungen
Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor. Früher wurde im Master zwischen Vertiefenden Themen und Wahlpflichtveranstaltungen unterschieden; diese Unterscheidung existiert mittlerweile nicht mehr.
Als Wahlpflichtveranstaltung gelten sowohl Vorlesungen, als auch Seminare und Praktikas. Es werden die Regeln in folgender Liste angewandt, wobei die Liste nur ergänzt wird und alte Veranstaltungen nicht aus der Liste gelöscht werden. In der Übersicht des Lehrangebotes sind unter "Lehrveranstaltungen im Masterstudium" für das Masterstudium aktuell angebotene Veranstaltungen aufgelistet. Auf den einzelnen Veranstaltungsseiten steht zusätzlich, ob sie für Masterstudierende geeignet sind.
Masterstudierende müssen mindestens 12 ECTS durch Praktika sammeln. Weitere Praktika können als Wahlpflichtveranstaltung angerechnet werden. Insgesamt können im Master max. 4 Praktika angerechnet werden. Es empfiehlt sich ein Praktikum pro Semester zu belegen.
Masterstudierende müssen ein Hauptseminar (6 ECTS) belegen und können sich zudem 2 weitere, also insgesamt max. 3 Seminare anrechnen lassen.
Beispiele für mögliche Veranstaltungen
Titel | Veranstaltungsart | SWS | ECTS |
Online Multimedia | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Engineering for Human Factors | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Physiological Computing and Neuroergonomics | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Intelligent User Interfaces | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Practical Machine Learning | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Methoden des Software Engineering | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
IT-Sicherheit | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Software Engineering für spezielle Anwendungsgebiete | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Grid und Cloud Computing | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Big Data Management and Analytics | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Einführung in Quantencomputing | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Artificial Intelligence for Games | Vorlesung + Übung | 3 + 2 | 6 |
Vertiefende Themen der Medien-/Informatik
Siehe Wahlpflichtveranstaltungen
Veranstaltungsspezifische Hinweise
Praktikum und Seminar Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (SPWAL):
Die Regelung, dass Master-Studierende eine Tutortätigkeit als Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (PWAL - 3 ECTS) einbringen können ist ab dem Wintersemester 2014/2015 nicht mehr gültig. Seit dem Wintersemester 2021/22 wird an Stelle des SPWAL der Kurs SWAL angeboten, der sich auf das wissenschaftliche Arbeiten fokussiert.Persönliche und soziale Kompetenz (PSK):
Tutortätigkeiten aus dem Bachelor- und Masterstudium und außerfachliche Qualifikationen wie Sprachkurse können im Master nicht als PSK anerkannt werden.Anerkannt werden:
- Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
- Leistungen außerhalb des Studiums, die die Anleitung einer Gruppe von Personen in Eigenverantwortung, einschließlich der Teammoderation, beinhalten und vom Umfang her den 6 ECTS entsprechen, also mindestens einen Monat Vollarbeitszeit umfassen.
Beispiele sind: Tätigkeit als Sporttrainer, Gruppenleiter im Alpenverein. Hier wird erwartet, dass ein Beleg über eine Ausbildung in Teamleitung vorgelegt wird, z.B. ein Trainerschein. Ebenfalls anerkannt werden: Tätigkeit in der Selbstverwaltung studentischer Einrichtungen wie Studentenwohnheim, Tätigkeit als Studierendenvertreter in der Fachschaft. - Tätigkeiten als Werkstudent oder Praktika, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass damit eine wesentliche Leitungs- und Moderationsfunktion verbunden war. Wenn der Schwerpunkt auf technischen Tätigkeiten lag, können solche Tätigkeiten nicht als PSK anerkannt werden.